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Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geringem Einkommen erhalten mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bessere Möglichkeiten gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit zu nutzen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft stehen grundsätzlich Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.


Welche Leistungen können beantragt werden?

  • Übernahme der Kosten für Tagesausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten von Schulen, Kitas und Kindertagespflege
  • Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf: Utensilien wie Rechen- und Schreibhefte, Sportutensilien und Schulranzen werden pauschal im ersten und zweiten Schulhalbjahr bezuschusst
  • Die Fahrtkosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule können übernommen werden. Jedoch können junge Personen im Landkreis Leer mit dem Jugendticket kostenlos Bus fahren: Jugendticket
  • Lernförderung: Wenn bei Schülerinnen und Schülern das wesentliche Lernziel gefährdet ist, können Kosten einer Lernförderung bewilligt werden
  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit sportlichen, kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten - zum Beispiel: Sportverein, Musikschule und vieles mehr. Für die Teilhabe wird ein Pauschalbetrag von 15 Euro monatlich erbracht. Notwendig ist ein Mitgliedschafts- oder Teilnahmenachweis.

Erklärvideos zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (verschiedene Sprachen)

Kinder mit Schulranzen auf dem Rücken
© vectorfusionart - AdobeStock.com

Wie ist das Verfahren der Antragsstellung?

Zur Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen kann das Serviceportal des Landkreises Leer genutzt werden:
Online-Antrag Bildung und Teilhabe

Alternativ können auch die Print-Anträge des Zentrum für Arbeit verwendet werden. Die Anträge können Sie in den örtlichen Sozialämtern oder im Jobcenter in Leer abgeben sowie über die Kontaktbox per E-Mail übermitteln.

Es ist für jedes Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ein eigenständiger Antrag erforderlich. Weitere Hinweise zu erforderlichen Angaben und Unterlagen sind den Anträgen mit den „Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)“ beigefügt. Bitte füllen Sie die Vordrucke vollständig aus und fügen die erforderlichen Unterlagen unmittelbar bei, um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden. Die Anträge können Sie in den örtlichen Sozialämtern oder im Zentrum für Arbeit in Leer abgeben sowie per E-Mail übermitteln.

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