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Bodenschutz

Boden zählt - neben Luft und Wasser - zu den natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen und gehört somit zu den schutzwürdigen Umweltgütern. Ziel beim Bodenschutz ist die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Dazu ist zum einen Vorsorge für den Boden zu treffen und zum anderen sind belastete Böden zu sanieren.

Durch Baumaßnahmen oder andere Vorhaben können die natürlichen Funktionen des Bodens nachhaltig beeinträchtigt werden. Eine fachgerechte Berücksichtigung des Schutzgutes Boden soll dazu beitragen, dass die natürlichen Bodenfunktionen so weit wie möglich erhalten sowie schädliche Einwirkungen auf den Boden verhindert werden.

Bagger auf einem Sandhaufen

Die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Leer ist zuständig für den Schutz und die Wiederherstellung des Bodens und deren Funktionen. Zudem führt die untere Bodenschutzbehörde ein Altlastenkataster, aus dem Auskünfte erteilt werden. Daneben fällt bei Bauvorhaben neben anderen Abfällen auch oft Bodenmaterial als Abfall an, der entsprechend entsorgt oder wiederverwendet wird. Die Bodenschutzbehörde überwacht in diesem Fall einen rechtlich und fachlich korrekten Umgang mit den anfallenden Bodenmaterialien.

Vorsorgender Bodenschutz

Der vorsorgende Bodenschutz beinhaltet den Schutz der natürlichen Ressource Boden, welcher in Deutschland durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgehalten ist. Auch weitere rechtliche Regelungen wie das Baurecht oder das Abfallrecht betreffen teilweise den vorsorgenden Bodenschutz. Dabei soll nicht nur Vorsorge gegen stoffliche Belastungen, sondern auch gegen nicht stoffliche Belastungen getroffen werden.

Stoffliche Belastungen stellen chemische Schadstoffe wie z.B. Schwermetalle oder organische Verbindungen dar, welche durch Bautätigkeiten, den Verkehr, die Industrie oder durch jede private Person verursacht werden können. Die BBodSchV liefert zum vorsorgenden Bodenschutz Vorgaben, u.a. auch Vorsorgewerte, die zum Beispiel beim Auf- und Einbringen von Materialen in den Boden angewendet werden.

Nicht stoffliche Belastungen stellen physikalische Beeinträchtigungen des Bodens dar, die durch Versiegelung oder temporäre Inanspruchnahme durch Bautätigkeiten hervorgerufen werden. Daher ist es im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes, Flächeninanspruchnahme zu minimieren, Flächen zu entsiegeln und Einwirkungen auf den Boden durch Maschinen und Lagerflächen bei Bautätigkeiten so gering wie möglich zu halten.

Bei größeren Bauvorhaben ist für den vorsorgenden Bodenschutz eine bodenkundliche Baubegleitung einzusetzen, deren Aufgaben unter anderem durch die DIN19639 festgesetzt werden.

Nachsorgender Bodenschutz

Wenn konkrete Hinweise auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegen, wird das entsprechende Grundstück als Verdachtsfläche oder altastverdächtige Fläche eingestuft. Um den Zustand beurteilen zu können, wird zunächst eine historische Recherche durchgeführt. Diese wird unter anderem auf der Grundlage von Zeitzeugenbefragungen, alter Lagepläne, Bauakten und einer Vorortaufnahme erstellt.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird von einem Fachgutachter eine orientierende Untersuchung durchgeführt, die nach den Vorgaben der BBodSchV wirkungspfadbezogen sein muss. Die orientierende Untersuchung stellt fest, ob Belastungen im Boden vorhanden sind, die den Verdacht der Altlast bestätigen oder ausräumen.

Eine darauf aufbauende Detailuntersuchung stellt die genaue räumliche Ausdehnung des Schadens und ein eventuelles Sanierungserfordernis fest. Am Ende wird auf Grundlage aller vorhanden Ergebnisse eine entsprechende Sanierung, Schutzmaßnahmen oder eine Überwachung durchgeführt.

Sollte sich an einem Punkt der Recherche oder der Untersuchungen herausstellen, dass der Verdacht ausgeräumt wird, wird das Grundstück oder die Fläche aus dem Altlastenkataster entlassen.

Altlastenauskunft

Die untere Bodenschutzbehörde führt ein Altlastenkataster, welches Informationen zu Altstandorten, Altablagerungen, Bohrschlammgruben sowie zu Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen beinhaltet. Aus diesem Kataster können bei berechtigtem Interesse kostenpflichtige Auskünfte erteilt werden. Die Kosten belaufen sich dabei auf mindestens 40 €. Dazu kann der PDF-Antrag auf Auskunst aus dem Altlastenkataster ausgefüllt oder folgendes Online-Formular (Wichtig: Nach der Eintragung der Daten sind die Eingaben erneut zu bestätigen) genutzt werden:

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster des Landkreises Leer

Antragsteller:in


Rechnungsempfänger:in

Angabe zum Grundstück

Ich bitte um schriftliche Auskunft aus dem Altlastenkataster des Landkreises Leer zu dem nachfolgend genannten Grundstück:


Erklärung des Eigentümers

 
Sofern Sie bei Antragstellung nicht Eigentümer:in des Grundstücks sind, muss der/die Eigentümer:in der Auskunft zustimmen. Hierfür ist die Erklärung des Eigentümers zur Auskunft aus dem Altlastenkatasters des Landkreises Leer auszufüllen, zu unterschreiben und im Dateiupload dieses Formulars hochzuladen.
 

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)


Bodenschutz und Bauen

Bei Bauvorhaben werden regelmäßig große Mengen an Bodenmaterial abgetragen, ausgetauscht und umgelagert. Durch Berücksichtigung der Bodenmengen sowie der Schadstoffgehalte können entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für die Böden frühzeitig festgelegt werden. So können die Bauzeiten, die Baukosten und Umweltbelastungen reduziert werden.

Vorschriften dafür finden sich in der Ersatzbaustoffverordnung, der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie der LAGA PN98.

Sollten bei einem Bauvorhaben Bodenverunreinigungen (Geruch, Farbe, Zusammensetzung) angetroffen werden, ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren. Dies gilt auch beim Auffinden von Gegenständen wie Fässern, Abfällen etc.

Das Aufbringen von Bodenmaterial auf Flächen bzw. das Durchführen einer Auffüllung sind stets rechtzeitig vorher mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind für eine solche Maßnahme die §§ 6 bis 8 der BBodSchV maßgebend.

Nähere Informationen zum Thema anfallende Abfälle finden sich auch in dem Bereich Abfall.

Bodenschutz bei Bauvorhaben


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