Kinderschutz: Das Wohl des Kindes im Fokus
Zu den zentralen Anliegen unserer Gesellschaft, des Staates und der öffentlichen Jugendhilfe gehört es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Absatz 3 SGB VIII). Kinderschutz geht alle an!
Im Landkreis Leer können sich Bürgerinnen und Bürger an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden, wenn sie sich um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sorgen.
Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Gesundheit und Soziales sowie ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen Tätige können sich mit ihren Fragen und Anliegen an die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen wenden.
Vertraulich
Die Beratung zum Thema und/oder eine Meldung zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist vertraulich. Nehmen Sie dazu jederzeit Kontakt über die Hotline des Amts für Kinder, Jugend und Familie über die Kontaktdaten auf.
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Vorgehensweisen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexualisierter Gewalt.