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Die Jugendarbeit bietet jungen Menschen Angebote zur Förderung ihrer Entwicklung an. Diese Angebote sollen an Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.
Die Jugendbeauftragte des Landkreises Leer bietet und unterstützt Angebote, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement hinführen. Zudem nimmt sie Bildungsaufgaben außerhalb der Schule wahr und setzt sich für die Interessen und Anliegen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Das Weiterentwickeln der Jugendarbeit im Rahmen der Jugendhilfeplanung sowie die Koordination und Unterstützung von Präventionsprojekten und die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendgruppen, -verbände, Initiativgruppen und in der Kinder- und Jugendarbeit engagierte Institutionen und Gemeinden ist das Ziel der Jugendförderung.
Zu folgenden Themen gibt es Informationen und Beratung:
Der Jugendschutz lässt sich grob in 2 Bereiche unterteilen. Zum einen in den gesetzlichen Jugendschutz und zum anderen in den erzieherischen Jugendschutz.
Das Handlungsfeld gesetzlicher Jugendschutz umfasst den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. Das Jugendamt, die Polizei, das Gewerbeaufsichtsamt und das Ordnungsamt sorgen für die Einhaltung der Jugendschutzgesetze. Folgende Gesetze und Verordnungen liegen dem zu Grunde:
Ergänzend hierzu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, in der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder sowie im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 KJHG.
Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppen sind u. a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aber auch Eltern und Multiplikatoren.
Der Verleih erfolgt durch die Freiwillige Feuerwehr Hesel über André Bauer, Stellvertretender Ortsbrandmeister, Hohe Gaste 5, in 26835 Hesel, Telefon 04950 995163.
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (PDF, 384 kB)
Kreisjugendpflege, Antragsformular (interaktiv) (PDF, 338 kB)
Teilnehmerlisten (PDF, 54 kB)