Der Landrat ist nicht nur gesetzlicher Vertreter, sondern auch gleichzeitig „Chef der Kreisverwaltung" und politischer Repräsentant des Landkreises. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses und verantwortlich für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistags. Er nimmt an den Sitzungen des Kreistags teil und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er nimmt zudem die Außenvertretung des Landkreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und in gerichtlichen Verfahren wahr.
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Leitung der Verwaltung
- Repräsentative Vertretung des Landkreises
- Vertretung des Landkreises nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und in gerichtlichen Verfahren
- Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses; dabei sollen die Fachausschüsse des Kreistages beteiligt werden
- Führung des Vorsitzes im Kreisausschuss
- Ausführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses
Einspruchspflicht bzw. Verpflichtung, die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn ein Beschluss des Kreistages oder Kreisausschusses rechtswidrig ist.