Beistand
Eine Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Amtes für Kinder, Jugend & Familie.
Eine Beistandschaft kann für die Feststellung der Vaterschaft oder die Geltendmachung von Kindesunterhalt beantragt werden. Das Amt für Kinder, Jugend & Familie wird durch die Einrichtung einer Beistandschaft zum gesetzlichen Vertreter des Kindes und kann im Bedarfsfall in dessen Namen Unterhaltsansprüche gerichtlich geltend machen oder ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren beantragen. Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt.
Möchten Sie eine Beistandschaft einrichten oder durch unsere Beistände beraten werden, vereinbaren Sie vorab bitte unbedingt telefonisch einen Termin. Gleiches gilt, wenn Sie eine Beurkundung wünschen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für das Einrichten einer Beistandschaft benötigen wir:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- Nachweis über die Sorgerechtsregelung (sofern vorhanden)
- sofern Sie geschieden sind: Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils
- sofern Unterhalt bereits festgesetzt wurde: vollstreckbare Ausfertigung des aktuellen Unterhaltstitels (z.B. Jugendamtsurkunde, Beschluss, Urteil, Vergleich)
Wann endet die Beistandschaft?
Die Beistandschaft kann jederzeit vom Antragsteller durch schriftliche Erklärung beendet werden. Die Beistandschaft endet automatisch, wenn der Antragssteller die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt und spätestens, wenn das Kind volljährig wird.
Weitere Angebote
Auch ohne die Einrichtung einer Beistandschaft werden nachstehende Dienstleistungen angeboten:
- Beratung und Unterstützung alleinerziehender Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgeerklärungen)
Möchten Sie eine dieser Dienstleistungen in Anspruch nehmen, vereinbaren Sie vorab bitte unbedingt telefonisch einen Termin.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Beistandschaften Unterhaltsvorschuss
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Nachnamen des Kindes.
Beistandschaften und Beurkundungen
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A - Bus |
0491 926-1372 |
But - Her |
0491 926-1726 |
Hes - L |
0491 926-1776 |
M - Pa |
0491 926-1472 |
Pb - Sq |
0491 926-1747 |
Sr - Z |
0491 926-3130 |
Unterhaltsvorschuss: Bewilligung
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A - G |
0491 926-1778 |
H - K |
0491 926-1466 |
L - Sc |
0491 926-1832 |
Sd - Z |
0491 926-1333 |
Unterhaltsvorschuss: Heranziehung
Nachname/Thema | Telefonnummer |
---|---|
Widersprüche, gerichtliche Verfahren |
0491 926-1841 |
A - Breh |
0491 926-1743 |
Brei - Free |
0491 926-1148 |
Fref - Hilb |
0491 926-1343 |
Hilc - Kan |
0491 926-1722 |
Kao - Luek |
0491 926-1723 |
Leul - Ple |
0491 926-1850 |
Roen - Spei |
0491 926-1853 |
Spej - Wed |
0491 926-1861 |
Wee - Z |
0491 926-1260 |
Zentrale Unterhaltsstelle (Unterhaltsheranziehung SGB II / SGB XII)
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A - Gri (SGB II) |
0491 926-1792 |
Grj - Kol (SGB II) |
0491 926-1791 |
Kom - Ros (SGB II) |
0491 926-1795 |
Rot - Z (SGB II) |
0491 926-1793 |
A - I (SGB XII + Selbstständige SGB II + Klagen) |
0491 926-1867 |
J - Z (SGB XII +Selbstständige SGB II + Klagen) |
0491 926-1780 |