Paten für Kinder psychisch erkrankter Eltern
Psychische Erkrankungen sind keine Seltenheit mehr und können in jeder Familie auftreten.
Sind Eltern betroffen, hat dies Auswirkungen auf das gesamte Familiensystem. Kindern fällt es schwer, das Verhalten von Mutter oder Vater zu verstehen. Es kann zur Übertragung von Familienaufgaben kommen, die die Heranwachsenden nicht stemmen können und nicht stemmen sollten. Schon eine Auszeit für Eltern und Kinder würde in Überforderungssituationen guttun. Was nur, wenn es keine weiteren Familienmitglieder oder Außenstehende im privaten Umfeld gibt, die belastete Eltern entlasten können?
Die Idee: Eine Patenschaft
Das freiwillige und leicht zugängliche Unterstützungsangebot einer Patenschaft zielt darauf ab, Kinder zu begleiten, die in einer Familie mit einem psychisch erkrankten Eltern aufwachsen. Die beabsichtigte Dauer der verlässlichen Patenschaft zwischen den engagierten Patinnen/Paten und dem Kind beträgt mindestens zwei Jahre. Ehrenamtliche, die Interesse zeigen, können sich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie melden und im Anschluss einer sorgfältigen Prüfung an einer Familie in ihrem Einzugsgebiet vermittelt werden.
Von einer Patenschaft können alle Beteiligten profitieren. Nach einer Kennenlernphase wird zwischen den sorgeberechtigten Eltern und der ausgewählten Patin/dem ausgewählten Paten eine entsprechende Eltern-Paten-Vereinbarung getroffen. Eltern sind die besten Kenner und Experten für ihr eigenes Kind. Auf diese Weise kann die Patenschaft individuell gestaltet werden. Die Ausgestaltung einer Patenschaft ist abhängig von der verfügbaren Zeit der Patin/des Paten sowie den individuellen Bedürfnissen des betreffenden Kindes.
In einer schriftlichen Vereinbarung ist festgehalten, dass die Patinnen und Paten die Möglichkeit haben, im Zusammenhang mit der Patenschaft Unterstützung und Beratung von der Koordinierungsstelle in Anspruch zu nehmen.Was ist für Eltern relevant?
Gegebenenfalls haben Sie in der Vergangenheit bereits Unterstützungsangebote vom Jugendamt erhalten. Wenn Sie als Eltern massiv überlastet sind, haben Sie die Möglichkeit, Hilfen zur Erziehung im Amt für Kinder, Jugend und Familie zu beantragen. Diesbezüglich ist Ihre zuständige Sachbearbeitung im Sozialen Dienst ansprechbar.
Das Ziel dieses niederschwelligen Projektes „Patenschaft für Kinder psychisch kranker Eltern“ ist es, dass Ihre Kinder weiterhin in Ihrem Haushalt leben können und Sie sowie Ihre Kinder regelmäßige Entlastung durch die von Ihnen ausgewählten Paten erfahren.
Voraussetzung für das Modell ist, dass die Erziehungsverantwortung weiterhin bei Ihnen liegt und Sie das Sorgerecht Ihres Kindes innehaben. Sie haben Krankheitseinsicht, sind ärztlich angebunden bzw. in Behandlung und wollen Mitwirkung im Sinne Ihres Kindes zeigen. Die psychische Erkrankung des Kindesvaters/der Kindesmutter besteht nicht aufgrund einer aktuell vorliegenden Suchtproblematik. Sie sind bereit, über ihre psychische Erkrankung zu sprechen.
Sie als Kindeseltern sind Experte Ihres Kindes. Ihnen sollte bewusst sein, dass Paten Bürgerinnen und Bürger sind, welche in den seltensten Fällen eine pädagogische Ausbildung besitzen. Massive (Verhaltens-)Auffälligkeiten bei Kindern könnten eine Vermittlung erschweren bzw. ausschließen.
Als Elternteil ist es wichtig, dass Sie Ihrem Kind das Gefühl geben, dass Sie mit dem Paten einverstanden und davon überzeugt sind, dass Ihre Kinder dort gut aufgehoben sind. Damit eine Patenschaft funktioniert, braucht es Vertrauen.
Was ist für Ehrenamtliche wichtig zu wissen?
Als Pate/Patin bieten Sie den Kindern eine möglichst unbeschwerte Zeit und helfen ihnen, die Sorgen um ihren psychisch erkranken Elternteil für diesen Zeitraum in den Hintergrund zu rücken. Damit kann die psychische Gesundheit des Kindes selbst geschützt werden.
Wenn Sie bereit sind, eine Patenschaft für ein Kind in ihrem Einzugsgebiet zu übernehmen, können Sie sich bei der zuständigen Koordinierungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie wenden. Es wird Ihnen ein Bewerbungsbogen ausgehändigt, der von Ihnen mit persönlichen Angaben ausgefüllt wird.
Sodann wird geprüft, ob sie als Pate/Patin generell (eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis, Patenschulung, räumliche sowie zeitliche Kapazitäten, Bereitschaft in Krisenzeiten) und vor allem in Zusammenarbeit mit betroffenen Eltern für die möglichen Patenkinder in Frage kommen.
Es wird zwischen Eltern und Paten nach einer Kennenlernphase von sechs Wochen eine Eltern-Paten-Vereinbarung geschlossen. In dreimonatigen Abständen finden Treffen mit anderen Paten aus dem Landkreis statt. Zweimal jährlich ist ein großes Treffen mit der ganzen Familie angedacht.
Bis Paten/Patinnen und Kinder zusammengeführt werden, kann gegebenenfalls eine Wartezeit entstehen.
Nehmen Sie für eine Patenschaft Kontakt zu uns auf
Vor und während der Patenschaft steht Ihnen bei Fragen und Anregungen die Koordinierungsstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung.