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Verbindliche Anmeldung zur Kinderferienbetreuung

Gemeinden Rhauderfehn & Ostrhauderfehn in den Herbstferien (Wichtig: Nur für Schüler:innen der 2. bis 4. Klassen)

Angaben der Sorgeberechtigten

 

 


Arbeitgeberbescheinigung für Alleinerziehende:

Bitte beachten: Für die Anrechnung des ermäßigten Kostenbeitrages für Alleinerziehende ist bei Anmeldung ein Nachweis über die Steuerklasse vom Arbeitgeber vorzulegen. Sollte keine Bescheinigung eingereicht werden, wird der reguläre Kostenbeitrag gefordert. Die Bescheinigung zum Download als PDF:

Download Arbeitgeberbescheinigung

Angaben zu dem Kind/den Kindern
Angaben zum 1. Kind

 

Angaben zum 2. Kind

 

Angaben zum 3. Kind


*Allergien, Krankheiten, Diäten, Medikamente und Einnahmeverordnungen, geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen. Damit die Erzieherinnen/Erzieher die besondere Verantwortung Ihrem Kind gegenüber erfüllen können, bitten wir um sorgfältige Angabe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Zudem bitten wir Sie auch anzugeben, wenn Ihr Kind noch gewickelt werden muss.

Wir weisen darauf hin, dass, sofern die Erziehungsberechtigten gesundheitliche Besonderheiten nicht schriftlich angeben, das Kind kurzfristig von der Ferienbetreuung ausgeschlossen werden kann.


Geschwisterkinder

Hinweis: Sofern ein Geschwisterkind die 1. Klasse besucht, soll grundsätzlich ermöglicht werden, dass beide Kinder das freiwillige Angebot besuchen können, um größere Fahrtwege zu vermeiden.

Verfügbare Betreuungszeiten

Für die Herbstferien ist eine Betreuung in den Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn im Zeitraum vom 12. Oktober bis zum 23. Oktober 2026, montags bis freitags zwischen 7:30 bis 14 Uhr, in Rhauderfehn möglich.




Stornierungsgebühren: 4 Wochen vor dem 1. Betreuungstag: 50 % der Kosten, 2 Wochen vor dem 1. Betreuungstag: 100 % der Kosten.  Wenn das Kind erkrankt und deswegen an der Ferienbetreuung nicht teilnehmen kann, kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um die Stornierungsgebühren zu vermeiden.

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos

Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Kind während der Zeit der Betreuung fotografiert werden darf und diese Bilder in der hiesigen Presse sowie auf der Internetseite des Landkreises Leer sowie die Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn veröffentlicht werden dürfen:

Datenschutz


(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

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