Die Kommunalwahlen: Kreistagswahl & Landratswahl
Alle fünf Jahre finden in Niedersachsen die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt.
Am Sonntag, dem 13. September 2026, findet im Landkreis Leer in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeine Neuwahl des Kreistages statt. Es sind 54 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Gleichzeitig wird im Landkreis Leer die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates durchgeführt.
Das Wahlgebiet für die Kreistagswahl ist in fünf Wahlbereiche unterteilt.
Wahlbereich I: Stadt Leer
Wahlbereich II: Hesel, Moormerland
Wahlbereich III: Jümme, Uplengen, Ostrhauderfehn
Wahlbereich IV: Borkum, Bunde, Jemgum, Weener
Wahlbereich V: Rhauderfehn, Westoverledingen
Die Kreiswahlleitung übernimmt Frau Anja Freesemann. Sie wird vertreten durch Herrn Andreas Smidt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, wenn sie am Wahltag
- 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis Leer für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Städten und (Samt-)Gemeinden geführt. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt in der Regel automatisch, sofern die melderechtliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt rechtzeitig erfolgt ist.
Wahlvorschläge für die Kreistagswahl und die Landratswahl können bei der Kreiswahlleitung (Bergmannstraße 37, 26789 Leer) bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr eingereicht werden.
Wenden Sie sich gerne frühzeitig an das Büro der Kreiswahlleitung:
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber der Kreistagswahl
Aufstellungsversammlung
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einer ordnungsgemäß einberufenen und geheimen Aufstellungsversammlung bestimmt werden, sofern es sich nicht um eine Einzelbewerberin bzw. einen Einzelbewerber handelt.
- Stimmberechtigt in der Aufstellungsversammlung sind nur für die jeweilige Wahl wahlberechtigte Parteimitglieder bzw. Mitglieder oder Anhänger/-innen der Wählergruppe
- Über die Aufstellung ist eine Niederschrift (Anlage 11) anzufertigen, ergänzt durch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung an Eides statt (Anlage 12).
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Wahlvorschlag sind u. a. einzureichen:
- der vollständig ausgefüllte Vordruck für den Wahlvorschlag (Anlage 5),
- Zustimmungserklärungen aller Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 8 Nr. 1),
- eidesstattliche Erklärungen, dass die Bewerberinnen und Bewerber keine Mitgliedschaft in einer anderen Partei haben (Anlage 8 Nr. 2),
- Bescheinigungen der Wählbarkeit (Anlage 10),
- Niederschrift und eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung (Anlage 11 und Anlage 12),
- ggf. Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigungen der Unterzeichnenden (Anlage 6 und Anlage 7).
Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger müssen die Zustimmungserklärung und eidesstattliche Versicherung nicht auf dem Vordruck der Anlage 8, sondern auf dem Vordruck der Anlage 9 abgeben.
Der Wahlvorschlag muss
- von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan bzw.
- von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe bzw.
- von der wahlberechtigten Einzelperson
unterzeichnet sein.
Die Anlagen der Nds. Kommunalwahlordnung erhalten Sie auf Nachfrage vom Büro der Kreiswahlleitung.
Unterstützungsunterschriften
Sofern Ihre Partei oder Wählergruppe nicht bereits in der aktuellen Vertretung, im niedersächsischen Landtag oder im Bundestag (mit mind. einer im Land Niedersachsen gewählten Person) vertreten ist, sind Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Mindestens 30 Wahlberechtigte des Wahlbereichs müssen persönlich und handschriftlich ein amtliches Formblatt für Unterstützungsunterschriften unterzeichnen. Die Formblätter erhalten Sie kostenfrei bei der Wahlleitung.
Für die Ausgabe des Formblatts für Unterstützungsunterschriften ist erforderlich, dass Parteien und Wählergruppen der Kreiswahlleitung formlos bestätigen, dass die Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber bereits erfolgt ist. Eine entsprechende Versicherung ist dafür ausreichend. Für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber genügt die bloße Ankündigung, kandidieren zu wollen.
Wer kann gewählt werden?
Für die Wahl zum Kreistag ist wählbar, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (Landkreis Leer) einen Wohnsitz hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt und
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber der Landratswahl
Aufstellungsversammlung
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss in einer ordnungsgemäß einberufenen und geheimen Aufstellungsversammlung bestimmt werden, sofern es sich nicht um eine Einzelbewerberin bzw. einen Einzelbewerber handelt.
- Stimmberechtigt in der Aufstellungsversammlung sind nur für die jeweilige Wahl wahlberechtigte Parteimitglieder bzw. Mitglieder oder Anhänger/-innen der Wählergruppe.
- Über die Aufstellung ist eine Niederschrift (Anlage 11a) anzufertigen, ergänzt durch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung an Eides statt (Anlage 12).
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Wahlvorschlag sind u. a. einzureichen:
- der vollständig ausgefüllte Vordruck für den Wahlvorschlag (Anlage 5a)
- Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers (Anlage 8 Nr. 1)
- eidesstattliche Erklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber keine Mitgliedschaft in einer anderen Partei hat (Anlage 8 Nr. 2)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 10a)
- Niederschrift und eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung (Anlage 11a und Anlage 12)
- ggf. Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigungen der Unterzeichner (Anlage 6a und Anlage 7)
Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger müssen die Zustimmungserklärung und eidesstattliche Versicherung nicht auf dem Vordruck der Anlage 8, sondern auf dem Vordruck der Anlage 9 abgeben.
Der Wahlvorschlag muss
- von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan bzw.
- von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe bzw.
- von der wählbaren Einzelperson
unterzeichnet sein.
Die Anlagen der Nds. Kommunalwahlordnung erhalten Sie auf Nachfrage vom Büro der Kreiswahlleitung.
Unterstützungsunterschriften
Sofern Ihre Partei oder Wählergruppe nicht bereits in der aktuellen Vertretung, im niedersächsischen Landtag oder im Bundestag (mit mind. einer im Land Niedersachsen gewählten Person) vertreten ist, sind Unterstützungsunterschriften erforderlich. Unterstützungsunterschriften für den bisherigen Amtsinhaber sind nicht erforderlich. Mindestens 270 Wahlberechtigte des Wahlgebietes müssen persönlich und handschriftlich ein amtliches Formblatt für Unterstützungsunterschriften unterzeichnen. Die Formblätter erhalten Sie kostenfrei bei der Wahlleitung.
Für die Ausgabe des Formblatts für Unterstützungsunterschriften ist erforderlich, dass Parteien und Wählergruppen der Kreiswahlleitung formlos bestätigen, dass die Aufstellung ihrer Bewerberin bzw. ihres Bewerbers bereits erfolgt ist. Eine entsprechende Versicherung ist dafür ausreichend. Für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber genügt die bloße Ankündigung, kandidieren zu wollen.
Wer kann gewählt werden?
Für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrates ist wählbar, wer am Wahltag
- das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Ein Wohnsitz im Wahlgebiet ist für die Landratswahl nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO).
- Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin: Grundzüge des niedersächsischen KommunalwahlsystemsPDF-Datei: (167 kB)
Dokumente
- Leitfaden Wahlvorschlagsträger Kommunalwahlen 2026PDF-Datei: (211 kB)
- Wahlbekanntmachung KreiswahlPDF-Datei: (796 kB)
- Wahlbekanntmachung LandratswahlPDF-Datei: (761 kB)