Sprungziele
Inhalt

Windenergie

Flächenbeitragswert für 2027 im Landkreis Leer erreicht.

Das Land Niedersachsen muss gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis zum 31.12.2027 1,7 % und bis zum 31.12.2032 2,2 % seiner Landesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen haben. Hieraus hat das Land im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) regionale Teilflächenziele entwickelt. Für den Landkreis Leer ergibt sich für den 31.12.2027 ein Wert von 1.036 ha (0,97 % des Planungsraums) und für den 31.12.2032 ein Wert von 1.341 ha (1,26 % des Planungsraums). Für die Erreichung der Flächenbeitragswerte können die Träger der Regionalplanung (die Landkreise) selbst Flächen für die Windenergie an Land in ihren Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROPs) ausweisen oder Flächen anrechnen, die von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen der Bauleitplanung für die Windenergie an Land ausgewiesen sind.

Über die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden des Landkreises Leer können gemäß WindBG derzeit 1.210,8 ha bilanziert werden. Der Flächenbeitragswert für den Stichtag 31.12.2027 ist somit bereits erfüllt. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 30.09.2024.

Mit der erfolgten Feststellung gilt für den Landkreis Leer nach § 249 Absatz 2 des Baugesetzbuches, dass sich außerhalb der Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 WindBG die Zulässigkeit für Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nach § 35 Absatz 2 BauGB richtet.

zurück