Baum- und Strauchschnittabfuhr startet am 2. März
Im Landkreis Leer beginnt am 2. März die jährliche kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt. Wie gewohnt können private Haushalte ihren gebündelten Strauchschnitt am jeweiligen Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitstellen. Der öffentliche Verkehr darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
Die Abholung erfolgt in den einzelnen Gemeinden und Städten an festgelegten Terminen. In der Stadt Leer und auf der Insel Borkum findet die Einsammlung vom 16. bis 20. März 2026 statt - jeweils am regulären Tag der Hausmüllabfuhr. Die genauen Termine für die einzelnen Ortschaften online unter www.all-leer.de/abfuhrtermine.
Die Termine im Überblick
- 2. März 2026: Gemeinde Rhauderfehn
- 3. März 2026: Gemeinde Ostrhauderfehn
- Gemeinde Westoverledingen
- 4. März 2026 nördlich
- 5. März 2026 südlich
- 6. März 2026: Samtgemeinde Jümme
- 9. März 2026: Gemeinde Jemgum
- Gemeinde Bunde:
- 9. März 2026: Dollart, Bunderhee teilweise (Deichstraße, Heesterweg, Achterumshörn)
- 10. März 2026: Bunde, Bunderhee, Boen, Wymeer
- Stadt Weener:
- 11. März 2026: Holthusen, Holthuserheide, Stapelmoor,
Diele, Vellage, Halte, Tichelwarf - 12. März 2026: Stadtgebiet
- 13. März 2026: Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg,
St. Georgiwold, Kirchborgum, Ferstenborgum,
Middelstenborgum
- 11. März 2026: Holthusen, Holthuserheide, Stapelmoor,
- 16. März 2026: Samtgemeinde Hesel
- 17. März 2026: Gemeinde Uplengen
- Gemeinde Moormerland:
- 18. März 2026: Warsingsfehn, Neermoor Kolonie
- 19. März 2026: Oldersum, Rorichum, Tergast, Gandersum,
Terborg, Neermoor, Veenhusen - 20. März 2026: Hatshausen, Boekzetelerfehn, Jheringsfehn
Es werden nur gebündelte Sträucher und Äste (bis 15 cm Durchmesser) mit einer maximalen Länge von zwei Metern mitgenommen. Jedes Bündel darf nicht mehr als 50 Kilo wiegen. Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie zu dicke Baumstämme werden nicht mitgenommen. Von der Abfuhr ausgeschlossen ist Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben, Baumschulen und von gewerblich genutzten Grundstücken. Wichtig ist, zum Bündeln des Materials nur Stroh- oder Bastband (kein Kunststoff) zu verwenden.
Für weitere Auskünfte steht die Abfallberatung des Landkreises Leer unter der kostenlosen Servicenummer 0800 - 9 25 24 23 zur Verfügung.
Hinweis zu gesetzlichen Schnittregelungen ab dem 1. März
Der Landkreis Leer weist gleichzeitig darauf hin, dass gemäß Bundesnaturschutzgesetz der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen ab dem 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten ist. In dieser Zeit dienen Hecken und Gebüsche zahlreichen wildlebenden Tierarten als wichtiger Lebensraum und Brutstätte.
Erlaubt bleibt lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt, etwa das Auslichten von Obstbäumen oder der leichte Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken.