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Datum: 19.03.2026

Geflügelpest: Was ist zu beachten?

Das Veterinäramt erklärt, welche Schutzmaßnahmen nötig sind

Im Landkreis Leer wurde am 1. März 2026 der Ausbruch der Geflügelpest in einer privaten Tierhaltung festgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung folgender Schutzmaßnahmen hingewiesen:

  • Innerhalb der Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie der Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb gilt eine Aufstallpflicht für Geflügel und Tauben. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Hobby- und Kleinsthaltungen ab dem ersten gehaltenen Tier.
  • Im übrigen Kreisgebiet gilt weiter die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Tieren. Tauben sind hier ausgenommen und zählen bei der Ermittlung der Anzahl des gehaltenen Geflügels nicht mit.
  • Tierhalter in der Schutz- und Überwachungszone sind verpflichtet, dem Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Vögel (Geflügel und Tauben), deren Nutzungsart sowie den Standort der Haltung zu melden. Auch verendete Tiere sowie Änderungen im Bestand oder die Aufgabe der Tierhaltung müssen dem Veterinäramt angezeigt werden.
  • Bei Auffälligkeiten im Bestand (zum Beispiel deutliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme, Anstieg von Geflügelverlusten) ist ebenfalls umgehend das Veterinäramt zu informieren.

Die Änderungen können dem Veterinäramt schriftlich oder per E-Mail an veterinaeramt@lkleer.de mitgeteilt werden. Außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende ist das Veterinäramt über die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (Tel.: 04462 2043 5585) zu erreichen.

Hintergrund

Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.

Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Eine Heilung der Tiere ist nicht möglich.

Seit Anfang des Jahres 2026 wurden in Niedersachsen mehr als 30 Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Neben kommerziellen Geflügelhaltungen sind vor allem auch Tierparks und kleinere private Haltungen stark betroffen. Aufgrund der vielfältigen Feststellungen von Geflügelpest-Ausbrüchen ist von einem hohen Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände auszugehen.

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen zur Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis. Seit 2020 sind in Europa weniger als zehn Infektionen bei Menschen aufgetreten. In allen Fällen kam es zu einem milden oder einem symptomlosen Verlauf. Für beruflich exponierte Gruppen wird jedoch von einem geringen bis moderatem Risiko ausgegangen. Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an.
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln.
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln.
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig, Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat. Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren.

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