Geflügelpest: Aufhebung der Überwachungszone
Aufstallpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Die aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest eingerichtete Überwachungszone kann mit Wirkung vom 4. April 2026 aufgehoben werden, teilt der Landkreis Leer mit. Sie wurde am 2. März 2026 mit einem Radius von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb in der Gemeinde Moormerland eingerichtet. Die gleichzeitig eingerichtete Schutzzone (3 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb) konnte bereits am 25. März 2026 aufgehoben werden. Es wurden aktuell keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt.
Gleichzeitig weist der Landkreis Leer darauf hin, dass die bereits im November angeordnete Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel weiter für das gesamte Kreisgebiet gilt.