Bundestagswahl am 23. Februar
Am 16. Dezember 2024 hat der Bundestag dem amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz das Vertrauen abgesprochen, nachdem dieser die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt hatte. Die vorgezogenen Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am 23.02.2025 statt.
Kreiswahlleitung
Zur Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 25 Unterems wurde Kreisverwaltungsoberrätin Anja Freesemann berufen. Kreisverwaltungsrat Andreas Smidt wurde als Stellvertreter berufen.
Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter im Land Niedersachsen (nicht barrierefrei)
Kreiswahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 25 Unterems können beim Wahlbüro (Bergmannstraße 37, 26789 Leer) bis zum 20.01.2025 (18:00 Uhr) eingereicht werden. Sprechen Sie das Wahlbüro gerne frühzeitig dazu an.
- Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenPDF-Datei: (61 kB)
- Bekanntmachung Sitzung des Kreiswahlausschusses am 24. Januar 2025 PDF-Datei: (22 kB)
Wahlgebiet
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Leer gehört zusammen mit neun Gemeinden aus dem Landkreis Emsland zum Wahlkreis 25 Unterems.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 12 Bundeswahlgesetz) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz).
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wie wird gewählt?
Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet. Hier wird Ihnen das aktuell geltende Wahlrecht erklärt.
Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Bundestag hat nach dem neuen Wahlrecht 630 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
- Man hat eine Stimme, um eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt zu wählen.
- Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite.
Zweitstimme
- Man vergibt eine zweite Stimme an eine Partei.
- Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite.
- Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.
Wählen im Ausland
Sie wohnen im Ausland und möchten am 23. Februar 2025 Ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?
Dann sollten Sie wie folgt vorgehen:
Als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz im Inland sollten Sie so früh wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Stadt oder (Samt)-Gemeinde, in der Sie zuletzt gewohnt haben. Sollten Sie in den vergangenen 25 Jahren nicht länger als 3 Monate in Deutschland gelebt haben, ist die Stadt oder (Samt)-Gemeinde zuständig, zu der Sie eine persönliche Verbundenheit haben, z.B. aufgrund Ihrer familiären Herkunft oder Ihrer Berufstätigkeit. Für die Antragstellung verwenden Sie Formulare, die Sie von der Internetseite der Bundeswahlleiterin herunterladen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag spätestens am 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland vorliegen muss. Wenn Sie in den vergangenen 25 Jahren mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, können Sie Ihren Antrag elektronisch stellen. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger zurückliegt oder Sie nie in Deutschland gelebt haben, müssen Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen. Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt gleichzeitig als Antrag auf Briefwahl. Die Stadt oder (Samt)-Gemeinde versendet die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse, wenn Sie im außereuropäischen Ausland leben oder wenn es aus anderen Gründen erforderlich ist, per Luftpost. Da die Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl erst im Februar versandt werden können, sollten Sie prüfen, ob Sie zur Beschleunigung eine besondere Versendungsform wählen (Expressversand, privater Kurierdienst etc.) und dies mit der Gemeinde absprechen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst.
Gegebenenfalls können die Briefwahlunterlagen über den Kurierdienst des Auswärtigen Amts an die für Sie zuständige Auslandsvertretung versandt und auch zurückgeschickt werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Auslandsvertretung, ob dies möglich ist und regeln mit ihr das Verfahren der Lagerung und Übergabe bzw. Weiterleitung der Sendungen. Grundsatz ist die persönliche Abholung der Unterlagen durch die Wahlberechtigten. Die Kosten für die Weiterleitung tragen Sie selbst. Eine Haftung für die Mitbenutzung des Kurierwegs und die Weiterleitung der Unterlagen sowie den rechtzeitigen Eingang der Briefe übernimmt das Auswärtige Amt nicht. Klären Sie auch rechtzeitig mit Ihrer Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs. Unter Umständen kann dieser länger dauern als andere Versandformen. Um die Wahlbriefe fristgerecht weiterleiten zu können, ist es erforderlich, dass die Kuriersendungen im Auswärtigen Amt in Berlin bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vorliegen. Es wird daher empfohlen, mit der jeweiligen Auslandsvertretung zu klären, bis zu welchem Zeitpunkt die Wahlbriefe dort eingeliefert sein müssen, um den Kurierweg nutzen zu können.
Wenn Sie eine Übersendung an eine Auslandsvertretung wünschen, weisen Sie Ihr Wahlamt darauf hin, dass die Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag versandt werden müssen, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Sollen die Wahlunterlagen weitergeleitet werden, lassen Sie der Auslandsvertretung zu diesem Zweck einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen.
Briefwahlunterlagen
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sind die im Wahlkreis liegenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zuständig. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde.
Aktuelle Meldungen aus dem Kreiswahlbüro
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Datum: 10. Februar 2025 Versand von Briefwahlunterlagen hat begonnen
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Datum: 17. Januar 2025 Bundestagswahl 2025: Kreiswahlausschuss tagt in Leer
Am Freitag, 24. Januar, tagt der Kreiswahlausschuss, um über die vorläufige Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlkreis 25 Unterems bei der diesjährigen ...
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Datum: 16. Januar 2025 Bundestagswahl 2025: Briefwahl kann beantragt werden
Landkreis Leer gibt Hinweise / Rund 238.000 Wahlberechtigte im Wahlkreis "Unterems"
Am 23. Februar findet in Deutschland die vorgezogene Neuwahl des Bundestages ...