Borkum: Ferienbetreuung für Kinder der 1. Klassen
Dieser Anspruch wird Schritt für Schritt eingeführt und gilt zunächst für Kinder der 1. Klassen. Für alle anderen Grundschulkinder bleibt es, wie gewohnt, bei einem freiwilligen Angebot der Ferienbetreuung.
Diese Online-Anmeldung ist ausschließlich für die Grundschüler:innen der Stadt Borkum vorgesehen. Anmeldungen der 1. Klassen für das Festland werden in einem separaten Online-Formular angenommen.
Kosten und Konditionen
Alle Details zu den Beiträgen und Konditionen finden Sie in der „Beitragsregelung für die Inanspruchnahme von Ferienangeboten von Kindern im Grundschulalter zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII".
Melden Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder bitte möglichst bis zum 14.09.2026 an.
Gut zu wissen
Geschwisterkinder: Besucht ein Geschwisterkind bereits die 2. bis 4. Klasse und nimmt am freiwilligen Ferienbetreuungsangebot teil, kann auch das Erstklasskind dort angemeldet werden – vorausgesetzt, es ist noch ein Platz frei.
Kinder aus Moormerland und Uplengen:
Auch Erstklässler/innen aus den Gemeinden Moormerland und Uplengen können beim freiwilligen Angebot der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden.
Eine Aufnahme in das freiwillige Angebot ist stets abhängig von freien Kapazitäten und den jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen.