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Borkum: Ferienbetreuung für Kinder der 1. Klassen

Dieser Anspruch wird Schritt für Schritt eingeführt und gilt zunächst für Kinder der 1. Klassen. Für alle anderen Grundschulkinder bleibt es, wie gewohnt, bei einem freiwilligen Angebot der Ferienbetreuung.

Diese Online-Anmeldung ist ausschließlich für die Grundschüler:innen der Stadt Borkum vorgesehen. Anmeldungen der 1. Klassen für das Festland werden in einem separaten Online-Formular angenommen.

Kosten und Konditionen

Alle Details zu den Beiträgen und Konditionen finden Sie in der „Beitragsregelung für die Inanspruchnahme von Ferienangeboten von Kindern im Grundschulalter zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII".

Melden Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder bitte möglichst bis zum 14.09.2026 an.

Gut zu wissen

Geschwisterkinder: Besucht ein Geschwisterkind bereits die 2. bis 4. Klasse und nimmt am freiwilligen Ferienbetreuungsangebot teil, kann auch das Erstklasskind dort angemeldet werden – vorausgesetzt, es ist noch ein Platz frei.

Kinder aus Moormerland und Uplengen:
Auch Erstklässler/innen aus den Gemeinden Moormerland und Uplengen können beim freiwilligen Angebot der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden.

Eine Aufnahme in das freiwillige Angebot ist stets abhängig von freien Kapazitäten und den jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen.

Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung in den Herbstferien für Grundschüler der 1. Klasse der Stadt Borkum

Angaben der Sorgeberechtigten



Arbeitgeberbescheinigung für Alleinerziehende:

Bitte beachten: Für die Anrechnung des ermäßigten Kostenbeitrages für Alleinerziehende ist bei Anmeldung ein Nachweis über die Steuerklasse vom Arbeitgeber vorzulegen. Sollte keine Bescheinigung eingereicht werden, wird der reguläre Kostenbeitrag gefordert. Die Bescheinigung zum Download als PDF:

Download Arbeitgeberbescheinigung

Angaben zu dem Kind/den Kindern


Angaben zum 1. Kind


Angaben zum 2. Kind


Angaben zum 3. Kind


 *Allergien, Krankheiten, Diäten, Medikamente und Einnahmeverordnungen, geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen. Damit die Betreuungskräfte die besondere Verantwortung Ihrem Kind gegenüber erfüllen können, bitten wir um sorgfältige Angabe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und weiteren Bedarfen. Zudem bitten wir Sie auch anzugeben, wenn Ihr Kind noch gewickelt werden muss.

Angaben zur Betreuung





Beitragsermäßigung

Der zu leistende Teilnahmebeitrag reduziert sich um 50 %, wenn das Kind oder die beitragspflichtige Person eine der folgenden Leistungen erhält:

  1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
  2. Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII),
  3. Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  4. Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  5. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

Hinweise



Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos

Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Kind während der Zeit der Betreuung fotografiert werden darf und diese Bilder in der hiesigen Presse sowie auf der Internetseite des Landkreises Leer sowie des Trägers, wo die Ferienbetreuung angeboten wird, veröffentlicht werden dürfen:

Datenschutz

Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

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