Hygienekontrolleur (m/w/d) in der Gesundheitsaufsicht im Gesundheitsamt
Beim Landkreis Leer ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Hygienekontrolleur (m/w/d)
in der Gesundheitsaufsicht
im Gesundheitsamt zu besetzen. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet.
Unser Angebot an Sie:
- ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a TVöD
- tarifliche Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt und betriebliche Altersvorsorge
- eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice
- Einarbeitung nach einem strukturierten Einarbeitungskonzept
- Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung
- ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement mit Hansefit, Fahrradleasing (JobRad) und diversen Betriebssportangeboten
- Corporate Benefits
- betriebliche Kinderbetreuungsangebote wie z. B. die Großtagespflege »Regenbogen« in Leer und Ferienbetreuungsprogramme
- Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel der Bertelsmann Stiftung als »Familienfreundlicher Arbeitgeber«
Wir erwarten von Ihnen:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Hygienekontrolleur (m/w/d)
Das macht Sie stark:
- wünschenswerterweise einen abgeschlossenen Desinfektor-Lehrgang sowie die Zertifizierung für die Entnahme von Trinkwasserproben
- grundlegende Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben des IfSG, der Gefahrenstoff- / Chemikalien- und der Trinkwasserverordnung
- eine große Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie eine gute Selbstorganisation in Verbindung mit einer eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung
- eine gute und schnelle Auffassungsgabe
- Bereitschaft zur Wahrnehmung von Rufbereitschaften und ggf. Wochenenddienste
- Verhandlungsgeschick, Beratungskompetenz und Konfliktfähigkeit
- Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, Ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen
Ihr Beitrag für den Landkreis Leer:
- Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei meldepflichtigen Erkrankungen einschließlich der Anordnung bzw. Überwachung der erforderlichen Maßnahmen
- Hygiene- und infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Wassergewinnungs- und Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimm- und Badebeckenwasser, Krankenhäuser, Altenheimen usw. einschließlich der Entnahme von Wasserproben und Durchführung von Maßnahmen
- Verfassung von hygienischen Stellungnahmen im Rahmen von Bauanträgen
- Durchführung von Belehrungen für Gesundheitszeugnisse nach § 43 IfSG
- Durchführung von Kontrollen nach der Gefahrstoff-/Chemikalienverbotsverordnung
Für fachliche Fragen steht Ihnen im Gesundheitsamt Frau Schäpker (Tel. 0491/926-1152) und für Fragen zum Bewerbungsverfahren im Hauptamt Frau Seyen (Tel. 0491/926-3239) gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 23.10.2026 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal.