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Hygienekontrolleur (m/w/d) in der Gesundheitsaufsicht im Gesundheitsamt

Beim Landkreis Leer ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Hygienekontrolleur (m/w/d)

in der Gesundheitsaufsicht

im Gesundheitsamt zu besetzen. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet.

Unser Angebot an Sie:

  • ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a TVöD
  • tarifliche Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt und betriebliche Altersvorsorge
  • eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team
  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice
  • Einarbeitung nach einem strukturierten Einarbeitungskonzept
  • Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung
  • ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement mit Hansefit, Fahrradleasing (JobRad) und diversen Betriebssportangeboten
  • Corporate Benefits
  • betriebliche Kinderbetreuungsangebote wie z. B. die Großtagespflege »Regenbogen« in Leer und Ferienbetreuungsprogramme
  • Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel der Bertelsmann Stiftung als »Familienfreundlicher Arbeitgeber«

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Hygienekontrolleur (m/w/d)

Das macht Sie stark:

  • wünschenswerterweise einen abgeschlossenen Desinfektor-Lehrgang sowie die Zertifizierung für die Entnahme von Trinkwasserproben
  • grundlegende Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben des IfSG, der Gefahrenstoff- / Chemikalien- und der Trinkwasserverordnung
  • eine große Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie eine gute Selbstorganisation in Verbindung mit einer eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung
  • eine gute und schnelle Auffassungsgabe
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Rufbereitschaften und ggf. Wochenenddienste
  • Verhandlungsgeschick, Beratungskompetenz und Konfliktfähigkeit
  • Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, Ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen

Ihr Beitrag für den Landkreis Leer:

  • Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei meldepflichtigen Erkrankungen einschließlich der Anordnung bzw. Überwachung der erforderlichen Maßnahmen
  • Hygiene- und infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Wassergewinnungs- und Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimm- und Badebeckenwasser, Krankenhäuser, Altenheimen usw. einschließlich der Entnahme von Wasserproben und Durchführung von Maßnahmen
  • Verfassung von hygienischen Stellungnahmen im Rahmen von Bauanträgen
  • Durchführung von Belehrungen für Gesundheitszeugnisse nach § 43 IfSG
  • Durchführung von Kontrollen nach der Gefahrstoff-/Chemikalienverbotsverordnung

Für fachliche Fragen steht Ihnen im Gesundheitsamt Frau Schäpker (Tel. 0491/926-1152) und für Fragen zum Bewerbungsverfahren im Hauptamt Frau Seyen (Tel. 0491/926-3239) gerne zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 23.10.2026 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal.

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