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Datum: 30.07.2026

Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen wird attraktiver

Geringere Darlehenshöhe, dafür höhere Zuschüsse sowie einfachere Verfahren und stärkere Unterstützung für Familien und klimagerechte Modernisierung

Die bisher geltende Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen ist zum 30.06.2026 außer Kraft getreten und wurde zum 01.07.2026 durch drei einzelne Richtlinien ersetzt. Die neu beschlossenen Richtlinien umfassen die Themenbereiche Mietwohnraumförderung, Junges Wohnen sowie Wohneigentumsförderung. Die bisherige Fördersystematik bleibt im Kern erhalten. Durch die Einführung der drei einzelnen Richtlinien wurde jedoch eine bessere Übersichtlichkeit geschaffen.

Im Gegenzug zu den sinkenden Darlehensbeträgen stehen die höheren Zuschüsse und die Reduzierung des Eigenanteils nun im Fokus der neuen Richtlinien. Der Eigenanteil der Antragsteller beträgt nun nur noch 20 % der Gesamtkosten statt bislang 25 %. Dies bedeutet, dass der förderfähige Anteil für Mietwohnraum auf insgesamt 80 % gestiegen ist. Dieser unterteilt sich in einen Darlehensanteil (40 % bis 70 %) und einen Zuschussanteil (40 % bis 10 %). Das Verhältnis von Darlehens- und Zuschussanteil richtet sich fortan nach den neuen Einkommensgruppen A, B und C, welche die bisherigen Einkommensgruppen (geringes und mittleres Einkommen) ablösen.

Die klimagerechte Modernisierung des Gebäudebestands wird mit der Neufassung ebenfalls neu ausgerichtet. Statt den Fokus auf den Effizienzhausstandard zu legen, orientiert sich die Förderung künftig stärker an der tatsächlich erreichten energetischen Verbesserung eines Gebäudes.

Von den neuen Richtlinien profitieren jedoch nicht nur Investoren. Der Traum vom Eigenheim wird durch zusätzliche Zuschüsse in Kombination mit der darlehensbasierten Förderung gestärkt. Hierdurch kann sich der erforderliche Eigenkapitaleinsatz spürbar reduzieren. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 180.000,00 € für Personen der Einkommensgruppe A. Für Personen der Einkommensgruppen B und C beträgt der maximale Darlehensbetrag 140.000,00 €. Ergänzt wird die Förderung durch Zuschüsse für Kinder und Menschen mit Behinderung.

Die Umsetzung der Programme erfolgt weiterhin über die NBank. Für die Antragsstellung oder ein unverbindliches Beratungsgespräch können sich Interessierte an die Mitarbeitenden der Wohnraumförderstelle wenden.

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