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Datum: 06.10.2026

Wahleinspruch gegen das Ergebnis der Kreiswahl

Auszählungsfehler in zwei Wahlbezirken im Kreis Leer entdeckt / Neuer Kreistag muss über Wahleinspruch entscheiden

Die Wahlleitung des Landkreises Leer hat gegen das amtliche Endergebnis der Kreiswahl vom 13. September Einspruch eingelegt. Anlass sind Fehler in zwei Wahlbezirken, die im Nachhinein aufgefallen sind. Dies betrifft allein die Wahl des Kreistages, nicht die Wahl des Landrates. Der zu korrigierende Fehler führt zwar nicht zu einer abweichenden Sitzverteilung, wohl aber zum Einzug eines anderen Kandidaten der SPD. Über den Wahleinspruch muss der neue Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 16. November entscheiden.

Welche Wahlbezirke sind betroffen?

Fehler beim Auszählen gab es in zwei Wahllokalen: im Wahlbezirk Warsingsfehn-West in der Gemeinde Moormerland und im Schützenhaus Völlenerkönigsfehn in der Gemeinde Westoverledingen.

Was ist beim Auszählen passiert?

  1. Wahlbezirk Warsingsfehn-West (Gemeinde Moormerland): Bei der Kreistagswahl konnten die Wahlberechtigten bis zu drei Stimmen abgeben. Aus Stimmzetteln, auf denen alle drei Stimmen allein für eine Partei bzw. Wählergemeinschaft oder eine einzelne Person abgegeben wurden, hatte man Stapel gebildet. Bei der Auszählung blieben diese Stapel unberücksichtigt. Insgesamt wurden in diesem Wahlbezirk 876 gültige Stimmen nicht gewertet.
  2. Wahlbezirk Schützenhaus Völlenerkönigsfehn (Gemeinde Westoverledingen): In diesem Wahlbezirk kam es zu einem Übertragungsfehler der ermittelten Ergebnisse in die Wahlniederschrift. Die Nachzählung ergab, dass die Wählerinnen und Wähler tatsächlich 825 statt nur 754 gültige Stimmen vergeben hatten.

Welche Wahlvorschlagsträger sind betroffen?

Bis auf die Wählergemeinschaften „MOIN Landkreis Leer“ und „Stimme des Bürgers Rhauderfehn“ sowie den Einzelwahlvorschlag Junker sind sämtliche Parteien und Wählergruppen von der fehlerhaften Auszählung in den zwei Wahlbezirken betroffen.

Welche Folgen hat der Fehler?

Die erforderliche Anpassung des Wahlergebnisses sorgt dafür, dass sich die Zahl der Stimmen mehrerer Parteien bzw. Wählergemeinschaften sowie einzelner Kandidatinnen und Kandidaten verändert. Auswirkungen auf die Sitzverteilung des Kreistages haben diese Abweichungen jedoch nicht. 

Die Kreiswahlleitung stuft den Fehler jedoch als erheblich ein, da er mandatsrelevant ist: Aufgrund des zu korrigierenden Ergebnisses verschiebt sich ein Sitz der SPD vom Wahlbereich IV (Weener, Bunde, Jemgum) in den Wahlbereich II (Moormerland, Hesel); statt Lukas Enno Oltrop müsste für die SPD Carsten Janssen in den Kreistag einziehen. 

Wie ist der Fehler aufgefallen?

Die aufgetretenen Fehler führten zu statistischen Auffälligkeiten - nämlich zu einem Missverhältnis zwischen der Zahl der gültigen Stimmzettel und der Gesamtzahl der gültigen Stimmen. Zwar machen nicht alle Wahlberechtigten von der Möglichkeit Gebrauch, drei Stimmen zu vergeben, kreuzen also weniger an als erlaubt. Dennoch lag der Mittelwert bei der Kreistagswahl im Landkreis Leer bei 2,94 Stimmen pro Stimmzettel. Davon wichen die Ergebnisse in den betroffenen Wahlbezirken auffallend ab.

Der Hinweis kam von einem Bürger, der Kommunalwahlergebnisse aus ganz Niedersachen mittels einer KI-basierten Webanwendung geprüft hat. Unter anderem im Landkreis Leer hatte er statistische Auffälligkeiten entdeckt. Die Kreiswahlleitung ordnete eine Nachzählung an; der Verdacht, dass Auszählungsfehler vorlagen, bestätigte sich. 

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