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Schulausfall
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Schulausfall 

Plötzlicher Schneefall und Eisglätte, da kann es zu Unterrichtsausfällen auf Grund extremer Witterungsverhältnisse kommen. Was heißt das eigentlich genau und wer entscheidet letztendlich hierüber?


Unterrichtsausfall nur bei extremen Witterungsverhältnissen

Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm wird über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Leer entschieden.

Wie erfahre ich möglichst früh von einem Schulausfall?

Die Kreisverwaltung entscheidet bis 05:00 Uhr über einen Unterrichtsausfall.

Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls durch den Landkreis werden über eine

  • entsprechende Pressemitteilung die Radiosender benachrichtigt
  • die Internetseite des Landkreises aktualisiert und
  • der Hinweis auf den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung bei Facebook, Instagram und Twitter platziert.
  • Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich die KATWARN-App herunterzuladen und die Push-Mitteilungen zu aktivieren.

Von telefonischen Anfragen oder Anfragen per Mail zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen bitten wir Abstand zu nehmen, da die Internetseite des Landkreises Leer den aktuellsten Stand der Entscheidungen widerspiegelt.


Sollte sich in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und Schulbeginn Blitzeis bilden, kann aufgrund der einzuhaltenden Meldetermine eine Bekanntgabe über den Hörfunk die Schüler nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Hier wird insofern wird auf KATWARN, die Homepage und die Sozialen Netzwerke verwiesen.

Wichtige Informationen!

Eltern haben letzte Entscheidung

Falls der Schulweg nach Auffassung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt ist und er damit zu gefährlich für das Kind sein sollte, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen - auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

In einem solchen Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.

Betreuung in der Schule trotz Unterrichtsausfall

Jede Schule ist bei Unterrichtsausfall geöffnet! Die Schüler können zur Schule gehen.

Die Lehrkräfte sind „im Dienst". Die Schule wird die Betreuung sicher stellen.

Verantwortung des Busunternehmens

Die Busunternehmen und Busfahrer tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztlich müssen die Unternehmer für ihren Bereich entscheiden, ob sie - auch wenn der Unterricht nicht abgesagt wurde - die Fahrzeuge noch einsetzen können oder nicht.

Dabei kann es im Einzelfall auch vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können und die Schüler an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen. Die Unternehmen und Busfahrer sind angewiesen, hier umsichtig zu entscheiden.

Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.

Geltungsbereich

Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt nicht die Pflichten Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.

Die Schülerbeförderung findet überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr statt. Der Schulausfall entbindet den Linienverkehr nicht von der „Bedienungspflicht".

Kontakt

Amt für Schule, Bildung und Kultur
Turnerweg 1
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-0 (Zentrale)
Fax: 0491 926-91561
E-Mail senden

Social Media

Offizielle Kanäle der Kreiverwaltung in den Sozialen Netzwerken

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