Herzlich Willkommen beim Jobcenter des Landkreises Leer
Seit 2005 ist der Landkreis Leer als zugelassener kommunaler Träger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zuständig. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde die Grundsicherung an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes angepasst und grundlegend reformiert. Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Informationen über die gesetzlichen Leistungen des Bürgergeldes, über berufliche Integration, begleitende Hilfen, Qualifizierungsmöglichkeiten und die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Gewährung der Vielzahl der Leistungen des SGB II (u.a. Bürgergeld, Kosten der Unterkunft, Bildungs- und Teilhabeleistungen) und bei Ihrem Wiedereintritt in das Arbeitsleben. Dabei finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen für die Leistungsgewährung direkt bei Ihnen vor Ort in dem Sozialamt Ihrer Heimatgemeinde. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie der jeweiligen Homepage. Ihre Integrationsfachkräfte stehen Ihnen zentral im Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer in der Bavinkstraße 23 in Leer mit Rat und Hilfe zur Verfügung.
Aktuelles aus dem Jobcenter
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Datum: 14. November 2024 Keine Erhöhung des Bürgergeldes 2025
Die Regelsätze im Bereich des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert. Nachdem die Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 ... Mehr
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Datum: 12. Juni 2024 »Job-Turbo«: Branchenmesse für Pflege und Gesundheit
Jobcenter des Landkreises Leer bringt Arbeitgeber und Arbeitssuchende zusammen
Das Jobcenter des Landkreises Leer freut sich über eine gut besuchte ... Mehr -
Datum: 20. März 2024 "Jobturbo": Erfolgreiche Jobmesse im Jobcenter Leer
Am 13. und 14. März fand im Jobcenter Leer im Rahmen des "Jobturbos" eine Jobmesse statt. Rund 200 Bürgergeldempfänger:innen besuchten die Veranstaltung ... Mehr