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Der Landkreis Leer ist zuständig für die Entsorgung der im Kreisgebiet (einschließlich Insel Borkum) angefallenen Abfälle. Er betreibt die Entsorgung als öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebs:
Als untere Abfallbehörde ist der Landkreis Leer für Entscheidungen (z.B. Überwachungen) im Bereich abfallrechtlicher Vorschriften zuständig, die sich aus den Regelungen der europäischen Gemeinschaft sowie bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen ergeben.