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Jeder hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
(Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz)
Das Frauenhaus Leer bietet Frauen und ihren Kindern Schutz und Hilfe.
Es ist eine Einrichtung des Landkreises Leer, finanziell gefördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen.
Wir wissen um Ihre besondere Belastungssituation und bieten Ihnen unsere Unterstützung und Hilfe an. Sie müssen die Gewalt nicht hinnehmen, nicht länger ertragen.
Schützen Sie sich und Ihre Gesundheit.
Alle Formen von Gewalt wirken sich negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit aus.
Gewalt hat viele Erscheinungsformen:
Auch wenn Sie den Schutz des Hauses nicht brauchen, können Sie sich an uns wenden, um mit uns Ihren Weg aus der Gewalt zu besprechen.
Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Sie die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.
bringen Sie, falls möglich, folgendes mit:
Sie erreichen uns rund um die Uhr.
Zum Schutz der Bewohnerinnen bleibt die Adresse anonym.
Wir unterliegen der Schweigepflicht!