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Wer seine Kinder in Zukunft in Krippen und Kindergärten anmelden möchte, hat dazu noch bis zum 28. Februar diesen Jahres Gelegenheit.
Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr, das am 1. August 2019 beginnt, werden kreisweit bis zum 28. Februar entgegengenommen.
Angesprochen sind dabei Eltern, die für das Kindergartenjahr 2019/2020 einen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Abhängig von der örtlichen Regelung erfolgt das Anmelden entweder direkt im Kindergarten oder bei Stadt und Gemeinde vor Ort.
Wichtig ist, auch bereits vorgemerkte Kinder sind anzumelden und der Stichtag gilt auch für die Anmeldung in Krippen.
Zudem ist es auch möglich, in den jeweiligen Kommunen oder Kindertagesstätten Integrationsplätze anzumelden, sofern der Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststeht.
Der einheitliche Termin dient dazu, Überbelegungen und Konfusion zu vermeiden: Viele Eltern beginnen bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, einige sogar bereits davor, sich mit dem Thema Betreuungsplatz zu befassen. Vielerorts gibt es sogar das Gerücht, dass je eher man ein Kind in einem Kindergarten anmeldet, desto sicherer hat man den Platz.
Dabei steht fest: Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter. Ist es dann drei Jahre alt, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.