Förderung der Kindertagespflege
Der Landkreis Leer fördert die Betreuung von Kindern in Tagespflege bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres.
Über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der laufenden Geldleistung informiert die
Über die Höhe der Kostenbeiträge informiert die
Antrag Gewährung Tagespflege
Wer einen Antrag auf Gewährung von Kindertagespflegegeld (nicht barrierefrei) stellen möchte, kann sich an die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Leer wenden.
Auf der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater?
Der Familienservice Weser-Ems vermittelt im Auftrag des Landkreises Leer im Kreisgebiet die sogenannten Tagespflegepersonen:
www.famservice.de/private-Kindertagespflege/
Die Familienservice Weser-Ems ist ein zertifiziertes Dienstleistungsunternehmen, das im gesamten Weser-Ems Gebiet tätig ist. Seit der Gründung 1997 ist die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein Ziel. Es bietet qualifizierte Beratung für Eltern, Familien und Unternehmen in der Region und vermittelt maßgeschneiderte, bedarfsgerechte Betreuungslösungen für Kinder und Senior:innen.