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Der Landkreis Leer fördert die Betreuung von Kindern in Tagespflege bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres.
Über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der laufenden Geldleistung informiert die
Über die Höhe der Kostenbeiträge informiert die
Wer einen Antrag auf Förderung der Tagespflege stellen möchte, kann sich an die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Leer wenden.
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Der Familienservice Weser-Ems vermittelt im Auftrag des Landkreises Leer im Kreisgebiet die sogenannten Tagespflegepersonen:
www.famservice.de/private-Kindertagespflege/