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Haushalt

Das Leistungsspektrum und die Aufgaben einer Kreisverwaltung sind vielseitig. Der Bau und Betrieb von kreiseigenen Schulen, die Unterhaltung des breit angelegten Straßen- und Radwegenetzes oder die vielfältigen Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des Jugend- und Gesundheitswesens sind zu meistern. Alle Leistungen einer Kreisverwaltung verursachen Kosten. Einnahmen und Ausgaben müssen vorab kalkuliert und eingeplant werden. Diese Aufgabe kommt der ganzheitlichen Haushaltsplanung zu.

Wie wird der Haushalt beschlossen?

Der Haushalt des Landkreises besteht aus der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr (Haushaltsjahr). Vor Beginn eines Haushaltsjahres wird dazu der Haushaltsplan aufgestellt, welcher sämtliche Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellt, die im Jahresverlauf erwartet werden. Ziel ist dabei die Kostendeckung.

Beschlossen wird der Haushalt durch den Kreistag, dem von den Bürger:innen gewählten obersten Organ des Landkreises Leer. Der Haushalt wird anschließend der Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zur Genehmigung vorgelegt worden. 


Der Leeraner Kreishaushalt umfasst im Jahr 2025 ein Volumen von 500 Millionen Euro. Einen großen Anteil an den investiven Auszahlungen haben die Investitionen in den Breitbandausbau im Landkreis Leer. Allein im Jahr 2025 werden hierfür 22,16 Mio. € bereitgestellt. Die weiteren investiven Haushaltsansätze verteilen sich auf unterschiedliche Bereiche wie z. B. Schulen und Kreisstraßen.

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