Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung in den Herbstferien für Grundschüler der 1. Klasse
Ab dem Schuljahr 2026/2027 sorgt der Landkreis Leer für eine verlässliche Ferienbetreuung für Grundschulkinder. Grundlage dafür ist das Ganztagsförderungsgesetz, das eine ganztägige Betreuung von 8 Stunden täglich, montags bis freitags, vorsieht.
Dieser Anspruch wird Schritt für Schritt eingeführt und gilt zunächst für Kinder der 1. Klassen. Für alle anderen Grundschulkinder bleibt es, wie gewohnt, bei einem freiwilligen Angebot der Ferienbetreuung.
Wer bietet die Betreuung an?
Für die Erstklässler:innen wird das Angebot von folgenden Trägern der freien Jugendhilfe an diesen Standorten umgesetzt:- Daalerschule Leer – Familienservice Weser-Ems eG
- Grundschule Bunde – LeeWerk-WISA gGmbH
- Grundschule Holtermoor – LeeWerk-WISA gGmbH
- Grundschule Flachsmeer – LeeWerk-WISA gGmbH
- Grundschule Remels – Familienservice Weser-Ems eG
Kosten und Konditionen
Alle Details zu den Beiträgen und Konditionen finden Sie in der „Beitragsregelung für die Inanspruchnahme von Ferienangeboten von Kindern im Grundschulalter zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII".Gut zu wissen
Geschwisterkinder: Besucht ein Geschwisterkind bereits die 2. bis 4. Klasse und nimmt am freiwilligen Ferienbetreuungsangebot teil, kann auch das Erstklasskind dort angemeldet werden – vorausgesetzt, es ist noch ein Platz frei.
Kinder aus Moormerland und Uplengen:
Auch Erstklässler/innen aus den Gemeinden Moormerland und Uplengen können beim freiwilligen Angebot der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden.
Eine Aufnahme in das freiwillige Angebot ist stets abhängig von freien Kapazitäten und den jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen.