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Wohnraumförderung

Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Menschen.

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist es, das Angebot an bezahlbaren Wohnungen auszuweiten. Damit können diejenigen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. 

Für eine Beratung und die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Wohnraumförderstelle. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite. Die Wohnraumförderstelle prüft Ihren Antrag und leitet diesen zur Entscheidung an die NBank weiter.  

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die NBank besteht. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn mit dem Bauvorhaben bereits begonnen wurde. Als Beginn eines Vorhabens gilt unter anderem bereits der Abschluss eines Vertrags ohne aufschiebende Bedingung. 

Eigentumsförderung

Wenn Sie ein Eigenheim bauen möchten, den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum planen oder Ihre selbst genutzte Bestandsimmobilie modernisieren wollen (einschließlich altersgerechter beziehungsweise barrierefreier Modernisierung oder energetischer Modernisierung), können Sie staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens sowie gegebenenfalls zusätzlicher Zuschüsse, wenn Kinder oder Menschen mit Behinderung dem Haushalt angehören. Die „Produktinformation“ mit den weiteren Voraussetzungen zur Eigentumsförderung finden Sie auf der Internetseite der NBank.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese können ergänzend zur Hausbank beziehungsweise Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der KfW-Bankengruppe oder bei Ihrer Hausbank.

Mietwohnraumförderung

Der Neubau, Aus- oder Umbau und die Erweiterung von Gebäuden können als

  • Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
  • Gemeinschaftliche Wohnformen (keine Heime)
  • Modellhafte Wohnprojekte
  • Housing First

mit staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt werden. Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen sowie ergänzender Zuschüsse. Das Verhältnis zwischen Darlehens- und Zuschusshöhe richtet sich nach den im Antragsverfahren festgelegten Einkommensgruppen der künftigen Mieterinnen und Mieter.  Die „Produktinformation“ mit den weiteren Voraussetzungen zur Mietwohnraumförderung finden Sie auf der Internetseite der NBank.

Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Einräumung von Belegungsrechten (Belegungs- und Mietbindung) im ungebundenen Mietwohnungsbestand.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für

  • Haushalte der Einkommensgruppe A  (§ 3 Abs. 2 NWofG)
  • Erwerb der Belegungsrechte für mindestens 5 Jahre bis längstens 20 Jahre.

 Die „Produktinformation“ mit den weiteren Voraussetzungen zur Miet- und Belegungsbindung finden Sie auf der Internetseite der NBank.

Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnraum

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Gefördert werden

  • klimagerechte Modernisierungen
  • Mietwohnungen, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt wurden
  • Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienzklasse um mindestens zwei Klassen führen

Die „Produktinformation“ mit den weiteren Voraussetzungen für die Förderung finden Sie auf der Internetseite der NBank.

Junges Wohnen

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende insbesondere an Hochschulstandorten.

Gefördert werden

  • der Neubau, Änderung und die Erweiterung von Gebäuden
  • der erstmalige Erwerb von Wohnheimen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb)
  • zunächst zinslose Darlehen
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss

Die „Produktinformation“ mit den weiteren Voraussetzungen für die Förderung finden Sie auf der Internetseite der NBank.

Wohnberechtigungsschein

Wenn Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, benötigt der Mieter beim Einzug einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Wesentliche Voraussetzung für das Erteilen des Wohnberechtigungsscheins ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und die Wohnungsgröße angemessen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • gegebenenfalls Schwangerschaftsnachweis
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis



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