Wohngeld
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Wohngeld kann nur an Personen geleistet werden, die keine anderen sozialen Leistungen wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben sowie vom monatlichen Einkommen des Haushalts und der Höhe der Miete/Belastung. Wohngeld wird grundsätzlich auf Antrag als
- Mietzuschuss (z.B. für den Mieter von Wohnraum) oder
- Lastenzuschuss (z.B. für den/die Eigentümer:in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
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Falls Sie bereits Wohngeld beziehen und sich wesentliche Änderungen bei der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Ihren Einkünften ergeben, müssen Sie dies der Wohngeldstelle unverzüglich mitteilen. Das können Sie ebenfalls digital unter folgendem Link: Wohngeld, Änderungsantrag - Serviceportal LK Leer
Neben der digitalen Antragstellung sind Antragsformulare auch beim Amt für Teilhabe und Soziales als auch in den Rathäusern vor Ort erhältlich und können dort abgegeben werden. Des Weiteren können Sie auch die nachfolgenden PDF-Formulare nutzen und einreichen
- Wohngeldantrag auf Mietzuschuss (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (3 MB)
- Wohngeldantrag auf Lastenzuschuss (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (4.6 MB)
- Hinweisblatt zum WohngeldantragPDF-Datei: (125 kB)
- Ergänzende Informationen zum niedersächsischen Wohngeldantrag gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-GrundverordnungPDF-Datei: (243 kB)
Hinweis: Empfänger von Wohngeldleistungen können grundsätzlich auch antragsberechtigt für Bildung-und Teilhabeleistungen sein.
Alles weitere auf der Seite des Zentrums für Arbeit.