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Dabei sein! Förderung von Freizeit- & Bildungsangeboten

Für Familien mit geringem Einkommen.

Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, ein Teil einer Gemeinschaft zu sein: Im Verein Sport zu machen, in den Ferien mit auf eine Freizeit fahren zu können oder ein Musik­instrument zu erlernen. 

Für einige Kinder eine Selbstverständlichkeit, aber längst nicht für alle.

Mit dem Projekt „Dabei sein"! fördern wir deshalb Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder, deren Familien sich diese „Extras" nicht ohne Weiteres leisten können.

„Dabei sein!" wird durch die Stiftung Marienheim gefördert.

Wer kann Unterstützung beantragen?

Anträge können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Kindes und volljährige Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, stellen.

Voraussetzung ist, dass die Kinder oder volljährigen Schüle­r:innen im Landkreis Leer wohnen. Die Familien haben ein geringes Einkommen, beziehen keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen.

Was wird gefördert?

Für folgende Aktivitäten können Zuschüsse beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen:

  • Jugend- und Familienfreizeiten
  • Erholungsmaßnahmen
  • Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen 
  • Kurse der Volkshochschulen
  • Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
  • Nachhilfeunterricht
  • Kita-Ausflüge
  • Klassenfahrten und Schulausflüge
  • Fahrtkosten für Oberstufenschüler
  • Schulmittagsessen
  • Schulmaterialien (ausgenommen elektrische Geräte und Leihgebühren für Schulbücher)

Was gibt es beim Antrag zu beachten?

Für das Kind kann 1 Mal jährlich ein Antrag gestellt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag selbst stellen. Die Höchstgrenze des Zuschusses liegt bei 120 Euro.

Zusätzlich kann für eine mehrtägige Klassenfahrt ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 400 Euro beantragt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die vorgenannten Leistungen aus dem Projekt "Dabei sein!". Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sonderfonds "Dabei sein! " gewährt.

Wo und wie können Zuschüsse beantragt werden?

Beantragt können Zuschüsse hier: 

Dabei sein

Kinder- und Jugendförderung - Amt für Kinder, Jugend & Familie
Förderung von Freizeit- und Bildungsangeboten für Familien mit geringem Einkommen

Antragsvordruck

Wichtig ist, dass dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt sind:

a) Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate oder andere Nachweise über Einkommensverhältnisse
z.B. Rentenbescheid, Leistungsbescheid über Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 usw.

b) Antragsgrund
z.B. Rechnung der Kita, Vereinsbeitrag, Anmeldung zur Klassenfahrt, Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahre

Anträge, bei denen die erforderlichen Nachweise fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Antrag und Einkommensrechner

Anträge, bei denen die erforderlichen Nachweise fehlen, werden nicht berücksichtigt.


Antragsvordruck (nicht barrierefrei)

Einkommensrechner (Excel-Datei, nicht barrierefrei)




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