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Fahrerkarte

Seit 2005 sind LKW- & Bus-Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten, welche sich nach ihrer Funktion unterscheiden. Der Landkreis ist zuständig für die Fahrerkarten.

Antrag Fahrerkarte

Fahrerkarte Muster Vorderseite
© Kraftfahrtbundesamt


Fahrerkarte, Antrag auf Erteilung einer Kontrollgerätekarte

Informationen im Serviceportal

Lenk- und Pausenzeiten

Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen bei Kontrollen vorgelegt werden können. 

Mit seiner/ihrer persönlichen Fahrerkarte meldet sich der/die Fahrer/in an dem digitalen Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers / der Fahrerin sowie Informationen zu Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Pausenzeiten.

Erstantrag 

Bei Ausstellung der ersten Fahrerkarte ist Ihr persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle erforderlich.

Termin in der Führerscheinstelle buchen

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Bitte zum Termin mitbringen:

  • gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Antrag auf Fahrerkarte

Verlängerung 

Die Verlängerung der Fahrerkarte kann auch postalisch erfolgen.

Die Verlängerung der 5 Jahre gültigen Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Dabei wird eine neue Fahrerkarte ausgestellt. Die Verlängerung können Sie auch gerne per Post einreichen.

Bitte dem postalischen Antrag beifügen:

  • Kopie gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Kopie Führerschein
  • Antragsformular “Fahrerkarte beantragen“

Ersatz

Bei Ersatz der Fahrerkarte bei Verlust, Diebstahl, Fehlfunktion oder sonstigem Defekt erfodert Ihr Anliegen persönliches Erscheinen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

Terminvereinbarung Führerscheinstelle

Grundsätzlich darf nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ausnahmen gibt es bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte. Hier ist das Fahren ohne Fahrerkarte bis maximal 15 Kalendertage erlaubt. Die Ersatzkarte ist unverzüglich zu beantragen.

Bei Verlust der Fahrerkarte ist über den Verlust einer Versicherung an Eides Statt abzulegen. Dies kann bei der Antragstellung erfolgen oder durch einen Notar und die Erklärung wird zur Antragstellung mitgebracht. Die Kosten für die Versicherung an Eides Statt belaufen sich hier auf 30,70 Euro.

Wurde die Fahrerkarte gestohlen, ist der Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Diese Anzeige muss bei Beantragung einer neuen Fahrerkarte vorgelegt werden.

Bitte zum Termin mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • bei Beschädigung / Unlesbarkeit: die beschädigte, alte Fahrerkarte



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