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Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen blauen Parkausweis beantragen, der in der gesamten EU gültig ist.

Daneben gibt es noch den orangenen Parkausweis, der im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung eines solchen Merkzeichens erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Nähere Hinweise zu Voraussetzungen für die Erteilung, einzureichenden Unterlagen und den genauen Berechtigungen, die sich aus dem jeweiligen Parkausweis ergeben, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt:

Auch den erforderlichen Antrag finden Sie hier:

Die notwendigen Unterlagen sind zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Dies kann per Post erfolgen, siehe bitte Kontakt Parkausweise. 

Wird der orangefarbene Parkausweis beantragt, kann die Einreichung der Unterlagen auch per Mail an verkehrssicherheit@lkleer.de oder über das Kontaktformular erfolgen.

Haben Sie Fragen zur Antragstellung oder möchten den Antrag persönlich abgeben, wird eine Terminvereinbarung per Telefon empfohlen. Sofern Sie ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen, muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Der Ausweis wird in der Regel gebührenfrei erstellt und geht Ihnen dann mit der Post zu.

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