Landratswahl 2026: Neue Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge
Für die Landratswahl am 13. September 2026 wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen geändert.
Wahlvorschläge müssen nun spätestens bis Montag, 6. Juli 2026, 18 Uhr eingereicht werden. Zuvor galt der 20. Juli 2026 als letztmöglicher Abgabetermin.
Wichtig: Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages bleibt unverändert.
Hintergrund der Friständerung
Hintergrund
Der Niedersächsische Landtag hat am 28. April 2026 neue Regelungen für Kommunalwahlen beschlossen. Diese betreffen insbesondere Direktwahlen, wie beispielsweise Bürgermeister- oder Landratswahlen.
Künftig werden Kandidatinnen und Kandidaten intensiver daraufhin geprüft, ob sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten. Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die Zweifel an der Verfassungstreue begründen, wird der Wahlvorschlag der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Bei Bedarf kann auch der Niedersächsische Verfassungsschutz einbezogen werden. Um diese Prüfungen sorgfältig und fristgerecht durchführen zu können, müssen Wahlvorschläge für Direktwahlen künftig früher eingereicht werden. Die Abgabefrist endet daher nun bereits am 69. Tag vor der Wahl um 18 Uhr.