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Datum: 27.10.2026

Mitreden für Kinder und Jugendliche: Landkreis sucht Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss

Der Landkreis Leer ruft alle im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Jugend- und Wohlfahrtsverbände und selbstorganisierte Zusammenschlüsse auf, Vorschläge für die Neubildung des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2026 bis 2031 abzugeben. Die Vorschläge sind bis spätestens Donnerstag, 5. November 2026, einzureichen.

Nach der Kommunalwahl im September wird auch der Jugendhilfeausschuss des Kreistages neu besetzt. Neben den Kreistagsmitgliedern werden sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder gesucht.

Zum stimmberechtigten Mitglied des Ausschusses können nur Personen gewählt werden, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leer haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein.

Darüber hinaus sind unter anderem folgende beratende Mitglieder zu besetzen:

  • Eine Person, die über Erfahrungen in der sozialen Arbeit mit
  • a) weiblichen jungen Menschen,

    b) männlichen jungen Menschen oder

    c) transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen in ihren jeweils unterschiedlichen Lebenslagen verfügen soll,

  • vorzuschlagen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die im Gebiet des Landkreises Leer wirken,

  • mindestens eine Vertretung der selbstorganisierten Zusammenschlüsse im Sinne des § 4a Abs. 1 SGB VIII, vorzuschlagen von diesen Zusammenschlüssen.

Beratende Mitglieder müssen weder ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leer haben noch volljährig sein. Auch hier soll die Hälfte der Mitglieder weiblich sein.

Vorschläge können schriftlich beim Landkreis Leer, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, eingereicht werden. Damit der Kreistag die vorgeschlagenen Personen bei seiner Wahlentscheidung angemessen berücksichtigen kann, sind folgende Angaben zu machen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Beruf bzw. derzeitige berufliche Tätigkeit
  • gegebenenfalls Funktion und Tätigkeit innerhalb der vorschlagenden Organisation
  • bisherige Erfahrungen und Kenntnisse in der Kinder- und Jugendhilfe (nur wenige Stichworte)
  • Angabe, für welche Funktion im Jugendhilfeausschuss die Person vorgeschlagen wird und ob als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied
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