Auszeichnung "Blinkfüür"
Das Leuchtfeuer steht dabei für die richtungsweisende Funktion ehrenamtlicher Tätigkeit.
Der Landkreis Leer zeichnet jedes Jahr verdiente Menschen mit dem Blinkfüür aus. Der Initiativkreis rund um Landrat Matthias Groote und der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann sowie Carsten Mohr von der Sparkasse LeerWittmund haben den offiziellen Startschuss gegeben.
Das sind die Voraussetzungen für das Leuchtfeuer
Für eine Ehrung können jedes Jahr Menschen vorgeschlagen werden, die sich in den Bereichen „Kultur", „Soziales", „Sport" oder in „Gruppen und Vereinen" in herausragender Weise eingesetzt haben. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss dabei folgende Auswahlkriterien erfüllen:
- besondere und herausragende Art und Weise
- ohne Vergütung (abgesehen von Aufwandsentschädigungen)
- zum Wohl der Allgemeinheit (nicht auf einzelne Personen beschränkt)
- kontinuierlich und vorbildlich
Vorschläge für eine Ehrung einzelner Personen können immer bis Ende April an den Landkreis Leer, Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, gerichtet werden.
Die Preisträger:innen für das "Blinkfüür" 2025 werden von der Jury ausgewählt und vom Kreisausschuss beschlossen. Die Verleihung wird voraussichtlich im Sommer 2025 erfolgen.
So können Sie Ihren Vorschlag abgeben
Sind die Voraussetzungen für eine Ehrung mit dem 'Blinkfüür' erfüllt, können Sie einen Vorschlag mit Angaben zur Person und einer detaillierten Begründung abgeben.
Für Ihren Vorschlag können Sie online über das Portal “OpenKreishaus“ einreichen oder das von uns zur Verfügung gestellte Formblatt Blinkfüür ausfüllen und uns über das Kontaktformular zusenden:
- Formblatt für den Vorschlag eines BlinkfüürsPDF-Datei: (540 kB)
Sie können das Formblatt der Stabsstelle auch per Post zusenden:
Landkreis Leer
Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur
Bergmannstraße 37
26789 Leer