Umtausch Führerscheine
Wer muss seinen Führerschein tauschen? Bis spätestens zum 19. Januar 2025 müssen als nächstes alle, die ab 1971 geboren worden sind, ihren Führerschein umgetauscht haben, wenn er in Papierform ausgestellt wurde.
Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Die alten Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Wer muss wann seinen Führerschein tauschen?
Vom Umtausch betroffen sind alle sogenannten "Papierführerscheine", die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Damit der Umtauschprozess geregelt abläuft, gibt es nach dem Geburtsjahr gestaffelte Fristen.
Geburtsjahr Inhaber:in der Fahrerlaubnis | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19.01.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Wo müssen die Papierführerscheine getauscht werden?
Der Umtausch der alten Papierführerscheine kann in der Führerscheinstelle des Landkreises Leer in der Ringstraße 26 in 26789 Leer vorgenommen werden. Der alte Führerschein wird vor Ort befristet, damit der neue Führerschein von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben nach Hause geschickt werden kann.
Sollte Ihr alter Führerschein von einem anderen Landkreis, Stadt o.ä. ausgestellt worden sein, so nehmen Sie bitte mit der Führerscheinstelle der ausstellenden Behörde Kontakt auf, damit diese eine Karteikartenabschrift zur Führerscheinstelle Leer senden kann per Fax: 0491/926-91819 oder per Mail: fs@lkleer.de. Beim Tausch eines Kartenführerscheins ist eine Karteikartenabschrift nicht nötig.
Was muss mitgebracht werden?
Für den Umtausch des Führerscheins bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Antrag auf Umstellung/Umtausch eines Führerscheins
- Führerschein
- Personalausweis
- Lichtbild (biometrisch)
- EC-Karte für die Gebühr (Nur EC-Kartenzahlung, keine Barzahlung)
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zu Hause auszufüllen und der Führerscheinstelle per Post zu senden. Dann kann der neue Führerschein jedoch nicht nach Hause geschickt werden und muss nach Antragsbearbeitung abgeholt werden. Sobald der Führerschein bereitliegt, erfolgt eine Benachrichtigung, damit ein Termin zur Abholung vereinbart werden kann.